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   BVerwG, 21.11.1980 - 4 B 142.80   

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https://dejure.org/1980,2549
BVerwG, 21.11.1980 - 4 B 142.80 (https://dejure.org/1980,2549)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1980 - 4 B 142.80 (https://dejure.org/1980,2549)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1980 - 4 B 142.80 (https://dejure.org/1980,2549)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der "zu überbauenden Grundstücksfläche" - Gerichtliche Prüfung einer zulässigen Geschossflächenzahl - Überbaubarer Anteil eines Baugrundstücks - Abhängigkeit des Erfordernisses des Sicheinfügens von der zu überbauenden Fläche als solcher oder vom Verhältnis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1980 - 4 B 142.80
    Wenn - um an das oben gebildete Beispiel anzuknüpfen - zahlreiche schmale Grundstücke an eine Straße grenzen, an dieser Straße aber außerdem ein erheblich breiteres Grundstück liegt, so kann es durchaus sein, daß dort - nach Maßgabe der Grundsätze, die der beschließende Senat in seinen Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 [381 ff.] entwickelt hat - wegen der Größe des Grundstücks und insofern "in Relation zur Gesamtgrundstücksfläche" ein Gebäude mit einer größeren Grundfläche errichtet werden darf, als sie bisher in der Umgebung anzutreffen ist.

    Zu dieser Frage hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 26. Mai 1978 a.a.O. S. 380 Stellung genommen.

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 73.68

    Maß der baulichen Nutzung bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1980 - 4 B 142.80
    Der beschließende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 73.68 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 28 S. 73 [74 ff.] ausgesprochen, daß es bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich für das Maß der zulässigen baulichen Nutzung auf den Verlauf der Grundstücksgrenzen nicht ankomme.
  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Ebenso hat der Senat ausgesprochen, daß eine Baulücke zwischen zahlreichen bebauten schmalen Grundstücken nicht deshalb mit einer im Vergleich zur vorhandenen Bebauung größeren Grundfläche bebaut werden dürfe, weil dieses Grundstück weitaus tiefer sei als die anderen Grundstücke (Beschluß vom 21. November 1980 - BVerwG 4 B 142.80 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 78).
  • BVerwG, 28.09.1988 - 4 B 175.88

    Zu überbauende Grundstücksfläche; Grenzen des Baugrundstücks; Einfügen des

    Mit dem Begriff der "Grundstücksfläche, die überbaut werden soll", ist die konkrete Größe der Grundfläche der baulichen Anlage und ihre räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung gemeint (vgl. Beschluß des Senats vom 15. September 1985 - BVerwG 4 B 167.85 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 107); es geht um den Standort des Vorhabens im Sinne von § 23 BauNVO (Beschluß des Senats vom 21. November 1980 - BVerwG 4 B 142.80 - ; vgl. auch Urteil vom 21. November 1980 - BVerwG 4 C 30.78 - ZfBR 1981, 36 = Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 79).

    Dies ist nicht nur für die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich allgemein anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 47.68 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 20, st.Rspr.), sondern beispielsweise auch für die Ermittlung des nach § 34 Abs. 1 BBauG/BauGB zulässigen Maßes der baulichen Nutzung bereits vom Senat entschieden worden (Beschluß vom 21. November 1980 - BVerwG 4 B 142.80 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 78).

  • VG München, 09.11.2020 - M 8 K 20.2917

    Vorbescheid für Neubau einer Wohnanlage

    Schließlich ist in diesem Zusammenhang auch zu berücksichtigen, dass es bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich für das Maß der zulässigen baulichen Nutzung auf den Verlauf der Grundstücksgrenzen nicht ankommt (vgl. BVerwG, U.v. 26.6.1970 - IV C 73.68 - juris Leitsatz; B.v. 21.11.1980 - 4 B 142.80 - juris Rn. 3).

    In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine Baulücke zwischen zahlreichen bebauten schmalen Grundstücken im Rahmen des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht deshalb mit einer im Vergleich zur vorhandenen Bebauung größeren Grundfläche bebaut werden dürfte, weil dieses Grundstück weitaus tiefer sei als die anderen Grundstücke (vgl. BVerwG, U.v. 21.11.1980 - 4 B 142.80 - juris Rn. 3; unter Bezugnahme darauf BVerwG, U.v. 23.3.1994 - 4 C 18.92 - juris Rn. 11), also trotz des jedenfalls bezogen auf die Grundfläche größeren Baukörpers dieselbe Grundflächenzahl eingehalten werden könnte.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2021 - 8 A 11024/21

    Einfügen eines Bauvorhabens nach dem Maß der baulichen Nutzung; Verhältnis zur

    Dies ist dahin zu verstehen, dass das Gericht für die Frage des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung zwar eine exakte Ermittlung des Verhältnisses von Gebäude und Freifläche mangels eindeutig feststellbarer Maße für nicht möglich und auch nicht geboten, es aber die Berücksichtigung evident wahrnehmbarer Unterschiede doch für beachtlich hält (vgl. hierzu auch: BVerwG, Beschluss vom 21. November 1980 - 4 B 142.80 -, BRS 36 Nr. 65 und juris, Rn. 3).
  • VG Würzburg, 01.10.2009 - W 5 K 08.2271

    Würzburg Steinbachtal; im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Splittersiedlung;

    Diesbezüglich hat das BVerwG (B.v. 28.09.1988, 4 B 175/88, u.a. in BauR 1989, S. 60 = juris) zwar ohne nähere Ausführungen (weil es in seinem Fall um die zu überbauende Grundstücksfläche, nicht um das Maß der baulichen Nutzung ging) auf den Beschluss vom 21. November 1980 (4 B 142/80, u.a. in BRS 36 Nr. 65) verwiesen.
  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92

    Dachgeschoßausbau - Maß der baulichen Nutzung - Feinheiten der Berechnungsregeln

    Ebenso hat der Senat ausgesprochen, daß eine Baulücke zwischen zahlreichen bebauten schmalen Grundstücken nicht deshalb mit einer im Vergleich zur vorhandenen Bebauung größeren Grundfläche bebaut werden dürfe, weil dieses Grundstück weitaus tiefer sei als die anderen Grundstücke (Beschluß vom 21. November 1980 - BVerwG 4 B 142.80 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 78).
  • OVG Sachsen, 19.06.2017 - 1 A 94/16

    Nähere Umgebung, Einfügen, Verkaufsfläche; trennende Wirkung, Baugebiet

    Von einer vorhandenen Bebauung können Einwirkungen auf das Bauvorhaben und umgekehrt mithin auch ausgehen, wenn sie sich nicht mehr innerhalb eines Straßengevierts befindet, sondern beispielsweise auf der gegenüberliegenden Straßenseite oder über Eck schräg gegenüber liegend (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. November 1980 - 4 B 142.80 -, juris Rn. 4).34 Nach dem Augenschein befindet sich innerhalb des zuvor umschriebenen Baugebiets zwar überwiegend Wohnbebauung (§ 4 Abs. 1 BauNVO), da eine größere Anzahl von Wohnblocks auf beiden Seiten der C.......straße vorhanden ist.
  • OVG Niedersachsen, 03.03.2008 - 1 LA 31/07

    Baugenehmigung für einen vorwärtigen und rückwärtigen Anbau für ein 1973

    Das liegt auch darin begründet, dass es im unbeplanten Innenbereich für das Maß der zulässigen baulichen Nutzung nicht auf den Verlauf der Grundstücksgrenzen ankommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6.1970 - IV C 73.68 -, BRS 23 Nr. 45; Beschl. v. 21.11.1980 - 4 B 142.80 -, BRS 36 Nr. 65; Beschl. v. 28.9.1988 - 4 B 175.88 -, NVwZ 1989, 354).
  • VG München, 05.07.2021 - M 8 K 19.4131

    Ablehnung eines Vorbescheidsantrags - Einfügen hinsichtlich der überbaubaren

    Mithin wird die Bebauungsdichte - abhängig von der konkreten Situation (vgl. VG München, U.v. 9.11.2020 - M 8 K 20.2917 - juris Rn. 45; U.v. 25.1.2016 - M 8 K 14.5723 - juris Rn. 46) - nicht nur durch die relative und optisch allenfalls bei sehr ähnlich großen und ähnlich geschnittenen Grundstücken wahrnehmbare Grund- bzw. Geschossflächenzahl, sondern insbesondere durch die optisch unabhängig von den Grundstücksgrenzen (vgl. BVerwG, U.v. 26.6.1970 - IV C 73.68 - juris Leitsatz; B.v. 21.11.1980 - 4 B 142.80 - juris Rn. 3) gut wahrnehmbaren und die Wirkung der Bebauungsdichte deutlich beeinflussenden Gebäudeabstände (vgl. BayVGH, U.v. 12.12.2013 - 2 B 13.1995 - juris Rn. 18; B.v. 14.2.2018 - 1 CS 17.2496 - juris Rn. 18) und/oder die Größe der verbliebenen Gartenanteile in einem bestimmten Grundstücksbereich bestimmt (vgl. BayVGH, U.v. 12.12.2013 - 2 B 13.1995 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 25.02.1985 - 4 B 14.85

    Ausgleich bodenrechtlich beachtlicher Spannungen durch § 34 Abs. 1

    Das Berufungsurteil weicht auch nicht von dem Beschluß des Senates vom 21. November 1980 - BVerwG 4 B 142.80 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 78 - BRS 36 Nr. 65) ab.
  • VG München, 19.10.2022 - M 9 K 20.3988

    Vorbescheid, Hinreichende Bestimmtheit, Maß der baulichen Nutzung, Rechtmäßige

  • VG München, 10.10.2016 - M 8 K 15.4275

    Einfügen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2014 - 7 A 2019/13

    Verstoß einer Baugenehmigung gegen nachbarschützende Vorschriften des

  • BVerwG, 04.10.1985 - 4 B 176.85

    Festlegung der überbauten Grundstücksfläche - Zulässigkeit eines

  • VG München, 01.09.2010 - M 8 SN 10.3907

    Überbaubare Grundstücksfläche; Rücksichtnahmegebot; Nachbarrechtsverletzung

  • VG München, 14.11.2022 - M 8 K 21.2246

    Vorbescheid für Neubau eines Mehrfamilienhauses

  • VG München, 17.01.2012 - M 8 SN 11.5597

    Berücksichtigung des Verhältnisses von bebauter und nicht bebauter Fläche bei der

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